Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für MüllerPascal Social media
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinenGeschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Müller Pascal Social Media –nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichendeBedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wirdschriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nichtausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote von Müller Pascal SocialMedia richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des §14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er dieLeistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einergewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungendes Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der vomAnbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach derLeistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nachallgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. BesprocheneLeistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift-oder Textform verbindlich.
(2) DerAnbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den BereichenOnline-Marketing. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbartenLeistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Der Anbieter kann Dritte alsUnterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zuerbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(4) DerAnbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungennicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmterUmsatzzahlen oder Kennzahlen.
(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden festeTermine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholungoder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn das der Anbieter an derLeistungserbringung verhindert ist.
(6) Zusätzliche Kosten, die über denVertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzlicheProgrammierleistungen, werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschlussdes Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oderErfüllungsgehilfe auf.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungendes Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss einesVertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindlichesAngebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter undKunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind unddies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form.Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon,E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigungeines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kundewilligt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chatzu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einerVideo-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossenwerden.
(3) Sofernder Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme desAngebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem Kunden eine Bestätigungin Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltesKundenportal übersendet.
§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebotdes Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzlicheUmsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung undAuslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollenBefriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
(4) MehrereKunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort involler Hohe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteienwurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung imVoraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungeninnerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teiltdem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit derAbgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter dasdiesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird,die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kundenzu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontosinformiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nichtformgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einerWebseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontosbeträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werdennach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf derPre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertesSEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden beiWahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilteSEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitereGeschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Kontodes Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kundediesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zuüberweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
(4) Zahlungenkönnen auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteresergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vorVertragsschluss zugänglich sind.
(5) BeiZahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kundenunberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber demjeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem AnbieterSchadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, diedem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit denKunden kein Verschulden trifft.
(6) DieAufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn derjeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder dieserechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung einesZurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) DerKunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seinerMitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht.Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er ausdem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderungdurch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistungnotwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werdenund die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfteerteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge undUmstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekanntwerden.
(2) Obder Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab,dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbartenBeratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötigeZustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungenunverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Verletztder Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb derEinflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung dervereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuellvereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seinerMitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einerNachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um(jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kundendie durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf.Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrundAnnahmeverzug bleiben unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines demaktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem diedigitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können,ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieterbereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen denZugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritteweiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. EineTeilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen;der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systemedauerhaft zu überwachen.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist derKunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitereLeistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigenErfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrechtan den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungenübergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofernund soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung desErfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Haftung, Verjährung
(1) DerAnbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung desAnbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichenoder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seinergesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach demProdukthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden undnicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet derAnbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichtenbetrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen undauf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(3) Der Anbieter haftet, soweit nichtvorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- undProgrammverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf dentypischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger undgefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur desgeltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) DieVerjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus demGesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgenmit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen undandere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zuraußerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertraginsbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn er imFall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligenZahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann diegesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitendefällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen.
(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endetdas Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesondertenKündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeitnicht möglich.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertragsausgeschlossen.
(5) Sofern eine automatische Verlängerungvereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um ein weiteresJahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist,mindestens aber zwei Monate, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür derSchriftform.
§ 10 Urheberrecht
(1) Allevom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungenerstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites,Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnissedes Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt dieausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängigdavon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oderwettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) DerKunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung desVertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vomVertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. DasNutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch dievollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit derletzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt,Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und dann zu verwerten.
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichenZustimmung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt dieZustimmung zur Weitergabe ergibt.
(4) MitVertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dassdiese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§ 11 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kundenerteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständiganzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nichtverpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) DerKunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos undTexte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. DerKunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Drittereinschließlich der entstehenden Kosten frei.
(3) NachErfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen desKunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit fürden Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht fürden Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für dieSchriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. DerAnbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigenund zurückbehalten.
(4) DieVertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweilserhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten.Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung dasEinverständnis der anderen Partei einzuholen.
(5) EineAufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nichtvereinbart.
(6) Gesetzlichedatenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) DieParteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhangmit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass diejeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofernder Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit demAnbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüberDritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren.Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sichder Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keineGeschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieterveranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden beiwiederholter schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichtenauszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen desKunden berührt.
(3) DemAnbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logosbzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über dieZusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) DieVerschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken desAuftragsgebers.
(5) DieVertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber derjeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin derGeheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei,insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor,jede rechtswidrige, unsachgemäße odersachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch denKunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen undSchmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§ 13 Elektronische Kommunikation
(1) DieKommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail,Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eineKommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungenstellt wie etwa eine
Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieterentsprechend in Textform informieren.
(2) DerAnbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zuübermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen inelektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Aufdie vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findetdas Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung desUN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, einejuristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichesSondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschlandhat
(3) DieUnwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigenAllgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: September 2024